Vergütung
Vergütungsbericht und Vergütungspolitik für den Vorstand
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht bietet einen Überblick über die Vergütung der aktuellen und ehemaligen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Er erläutert die Grundsätze der Vergütungspolitik und die unterschiedlichen Bestandteile der Vergütung einschließlich Leistungsanreize und anderer Bezüge. Der Vergütungsbericht für das letzte Geschäftsjahr ist der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung hat empfehlenden Charakter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78d Abs 1 AktG).
In den vergangenen Jahren wurde über den Vergütungsbericht für den Vorstand separat abgestimmt.
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Vergütungspolitik für den Vorstand
Der Aufsichtsrat hat die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 78a iVm § 98a AktG aufzustellen (Vergütungspolitik). Die Vergütungspolitik ist der Hauptversammlung mindestens in jedem vierten Geschäftsjahr sowie bei jeder wesentlichen Änderung zur Abstimmung vorzulegen. Die Abstimmung in der Hauptversammlung hat empfehlenden Charakter und der Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 78b Abs 1 AktG).
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Die Vergütungspolitik und die vergangenen Vergütungsberichte für den Aufsichtsrat finden Sie hier.