Organisation & Aufgaben
Der Aufsichtsrat besteht grundsätzlich aus zehn Kapitalvertreter:innen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Sie verfügen über qualifizierte internationale Erfahrung in verschiedenen Branchen.
Nach österreichischem Recht ist für jeweils zwei Kapitalvertreter:innen ein:e Arbeitnehmervertreter:in von der Belegschaftsvertretung in den Aufsichtsrat zu entsenden. Ist die Zahl der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder ungerade, kann ein:e weitere:r Arbeitnehmervertreter:in von der Belegschaftsvertretung entsendet werden. Aus diesem Grund sitzen im Aufsichtsrat fünf Arbeitnehmervertreter:innen.
Der Aufsichtsrat wählt autonom den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung – der Aufsichtsrat ist das kontrollierende Organ. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung – er ist das vertretende und geschäftsführende Organ.
In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind Aufgaben und Verfahrensregeln festgelegt. Darin ist unter anderem geregelt, dass
- Einladungen fünfzehn Tage vor einer Sitzung zu erfolgen haben,
- Unterlagen rechtzeitig, mindestens eine Woche vor der Sitzung, zu versenden sind,
- Beschlussfähigkeit vorliegt, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens ein Drittel persönlich anwesend ist;
- ein schriftliches Rundlaufverfahren zur Beschlussfassung in dringlichen Fällen möglich ist und
- Regeln im Falle von Interessenkonflikten einzuhalten sind.
Berichte und Genehmigungen beziehen sich auch auf Tochtergesellschaften. Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die OMV legt Wert darauf, dass zusätzliche Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats sehr limitiert bleiben.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats
Neben dem Plenum des Aufsichtsrats sind 5 Ausschüsse eingerichtet:
Präsidial- und Nominierungsausschuss:
Erstens besteht seine Aufgabe darin, Genehmigungen zu erteilen, die das Plenum des Aufsichtsrats ausdrücklich und nach vorher erörterten Rahmenbedingungen delegiert hat. Zweitens wird in diesem Ausschuss die Nachfolgeplanung für den Vorstand erörtert und Vorschläge an die Hauptversammlung für freiwerdende Aufsichtsratsmandate erarbeitet. Schließlich ist der Ausschuss zur Entscheidung in dringenden Fällen ermächtigt.
Mitglieder:
Feldmann (Vorsitzender), Hlawati (Stellvertreterin), Salmeen (Stellvertreter), Al Zaabi, Auer, Redlich
Prüfungsausschuss:
Im Prüfungsausschuss werden in Kooperation mit dem Abschlussprüfer und dem Internal Group Audit ua. die Erstellung der Bilanz, Bewertungen, Rückstellungen, Risikomanagement, Management-Letter und das Prüfungsprogramm der internen Revision sowie die Ergebnisse der Prüfungen besprochen und Empfehlungen für den Aufsichtsrat ausgearbeitet. Dem Prüfungsausschuss gehört ein Finanzexperte an.
Mitglieder:
Deuring (Vorsitzende), Stadler (Stellvertreterin), Al Zaabi (Stellvertreter), Stajic, NN (vakant), Feldmann, Schorna, Auer, Bunderla
Portfolio- und Projektausschuss:
In diesem Ausschuss werden insbesondere Großprojekte mit dem Vorstand erörtert und im Einzelfall nach ausdrücklicher Ermächtigung durch den Aufsichtsrat genehmigt.
Mitglieder:
Renard (Vorsitzender), Stajic (Stellvertreter), Salmeen (Stellvertreter), Al Zaabi, NN (vakant), Lammers, Schachenhofer, Auer, Redlich
Nachhaltigkeits- und Transformationsausschuss:
Der Zweck des Nachhaltigkeits- und Transformationsausschusses ist es, den Aufsichtsrat der Gesellschaft bei der Überprüfung und Überwachung der Strategie hinsichtlich Nachhaltigkeit, der ESG-bezogenen Standards, Leistungen und Prozesse sowie im Speziellen der Leistung in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit & Umweltschutz (HSSE) sowie insbesondere Klimawandel zu unterstützen. Darüber hinaus dient der Ausschuss der Unterstützung und Überwachung des Transformationsprozesses hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell, einschließlich der kulturellen Integration strategisch bedeutender Akquisitionen.
Mitglieder:
NN (vakant), Renard (Stellvertreter), Salmeen, Stajic, Stadler, Lammers, Schachenhofer, Schorna, Bunderla
Vergütungsausschuss:
Dieser Ausschuss befasst sich mit allen Elementen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands.
Mitglieder:
Feldmann (Vorsitzender), Hlawati (Stellvertreterin), Salmeen (Stellvertreter), Stadler, Deuring
Jährlich wird eine Selbstevaluierung des Aufsichtsrats durchgeführt. Die Ergebnisse der Bewertung im Jahr 2020 betonten insbesondere die Bedeutung der Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Strategie und die Wichtigkeit der richtigen Kompetenzen und des Überblicks über den Markt im Hinblick auf die Entwicklungen und Perspektiven im Bereich Nachhaltigkeit. Im 4. Quartal 2021 wurde ein Nachhaltigkeit- und Transformationsauschuss eingerichtet. Die Selbstevaluierung 2021 beinhaltete Fragen zum Gewicht der Nachhaltigkeit in den Diskussionen und Entscheidungen des Aufsichtsrates. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit/ESG und Klimathemen wurde in den Ergebnissen noch stärker hervorgehoben, ebenso wie die Notwendigkeit, die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende anzugehen, indem die Arbeit des neuen Ausschusses genutzt wird und die Expertise im Bereich Nachhaltigkeit, Innovation und Klimawandel weiter erhöht wird. Dies passiert sowohl durch Trainings als auch durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-/Transformationskompetenzen bei der Nominierung neuer Mitglieder für den Aufsichtsrat der OMV AG (z.B. Jean-Baptiste Renard, der die Transformation von Neste als Non-Executive Director begleitet hat).
Interessenkonflikte
Für den Fall von Interessenkonflikten bestehen in der OMV klare Regelungen:
- Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen, die mit OMV im Wettbewerb stehen.
- Die Gewährung von Krediten der OMV an Aufsichtsratsmitglieder ist grundsätzlich untersagt.
- Verträge der OMV mit Aufsichtsratsmitgliedern oder mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aufsichtsratsmitglieder Stefan Doboczky und Elisabeth Stadler sind Vorstandsvorsitzender/-vorsitzende von Gesellschaften, mit denen Lieferverträge bzw. Versicherungs- und zugehörige Verträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen (inklusive Gegenleistung) abgeschlossen wurden. Obwohl diese Verträge keine Bedenken hinsichtlich eines möglichen Interessenskonflikts auslösen, wurden entsprechende Aufsichtsratsgenehmigungen eingeholt.
- Alle Interessenkonflikte sind dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich offenzulegen.