Unabhängigkeit der Aufsichtsräte

Der Aufsichtsrat der OMV hat in Entsprechung zum Corporate Governance Kodex Kriterien für die Unabhängigkeit seiner Mitglieder festgelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit nach diesen Kriterien zu erklären.

Alle von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder haben erklärt, von der Gesellschaft und deren Vorstand im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung unabhängig gewesen zu sein (C-Regel 53 ÖCGK). Gemäß C-Regel 54 ÖCGK haben Lutz Feldmann, Dorothée Deuring, Stefan Doboczky, Patrick Lammers, Jean-Baptiste Renard, Karl Rose, Elisabeth Stadler und Gertrude Tumpel-Gugerell erklärt, im Geschäftsjahr 2024 und bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung weder Anteilseigner:innen mit einer Beteiligung von mehr als 10% gewesen zu sein noch die Interessen solcher Aktionär:innen vertreten zu haben. Des Weiteren wurden die oben genannten Aufsichtsratsmitglieder von Österreichische Beteiligungs AG zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats nominiert. Die Österreichische Beteiligungs AG hat bei der Nominierung bzw. Bestellung von Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats ihrer Beteiligungsgesellschaften die strengen Unabhängigkeits- und Unvereinbarkeitskriterien des Österreichischen Corporate Governance Kodex einzuhalten und darauf zu achten, dass sie ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaften unabhängig von eigenen Interessen oder denen von ihnen nahestehenden Rechtspersonen ausüben.

  • Kriterien der Unabhängigkeit
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