Veröffentlichung einer Beteiligungsmeldung gemäß §93 Abs. 2 BörseG

9. März 2017

6 Min

Die OMV Aktiengesellschaft ("OMV“) teilt gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit, dass sie am 7. März 2017 die folgende Beteiligungsmeldung gemäß den §§ 91 ff BörseG erhalten hat:

Überblick 

Meldung erfolgt nach Fristablauf

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien (Stimmrechten)

3. Meldepflichtige Person

  • Syndikat (§ 92 Z 1 BörseG)

Name/Nachname

SitzStaat
International Petroleum Investment Company PJSCAbu Dhabi

Vereinigte Arabische Emirate

Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbHWienÖsterreich

4. Namen der Aktionäre:

5. Datum der Schwellenberührung: 19.1.2017

6. Gesamtposition der meldepflichtigen Person

 

% der Stimmrechte, die zu Aktien gehören (7.A)

% der Stimmrechte, die die Finanz-/sonstigen Instrumente repräsentieren (7.B.1 + 7.B.2)Total von beiden in %  (7.A + 7.B)Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten
Situation
am Tag der Schwellen-
berührung

56,40 %

0,00 %

56,40 %

327.272.727

Situation in
der vorherigen Meldung
(sofern anwendbar)

56,40 %

 

56,40 %

 

Details 

7. Details über die gehaltenen Instrumente am Tag der Berührung der Schwelle

A: Stimmrechte, die zu Aktien gehören
ISIN der AktienAnzahl der Stimmrechte% der Stimmrechte

Direkt

(§ 91 BörseG)

Indirekt

(§ 91 BörseG

Direkt

(§ 91 BörseG)

Indirekt

(§ 91 BörseG

AT0000743059

184.581.798 56,40 % 
SUBTOTAL A184.581.79856,40 %
B1: Finanzinstrumente / Sonstige Instrumente gem § 91a Abs 1 Z 1 BörseG
Art des InstrumentsVerfallsdatumAusübungsfristAnzahl der Stimmrechte die erworben werden können% der Stimmrechte
     
  SUBTOTAL B.1  
B2: Finanzinstrumente / Sonstige Instrumente gem § 91a Abs 1 Z 3 BörseG
Art des InstrumentsVerfallsdatumAusübungsfristPhysisches oder Cash SettlementAnzahl der Stimmrechte% der Stimmrechte
      
   

SUBTOTAL B.1

  

8. Information in Bezug auf die meldepflichtige Person:
Volle Kette der kontrollierten Unternehmen, über die die Stimmrechte und/oder Finanz-/sonstigen Instrumente gehalten werden, beginnend mit der obersten kontrollierenden natürlichen oder juristischen Person

ZifferNameDirekt kontrolliert durch
Ziffer
Direkt
gehaltene
Stimmrechte
in Aktien (%)
Direkt
gehaltene
Finanz-/
sonstige Instrumente (%)
Total von beiden (%)
1

Government of Abu Dhabi

    
2

Mubadala Investment Company PJSC

1   
3International Petroleum Investment Company PJSC224,90 % 24,90%
4Republik Österreich    
5Österreichische Bunds- und Industriebeteiligungen GmbH431,50 % 31,50 %

9. Im Falle von Stimmrechtsvollmacht:
Datum der Hauptversammlung: -
Stimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: - entspricht – Stimmrechten

10. Sonstige Kommentare:
Die mit gegenständlicher Meldung insgesamt gemeldeten ca 56,40% Aktien an OMV werden zu ca 24,90% von IPIC direkt gehalten, während ca 31,50% von der Österreichischen Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB), deren Anteile zu 100% der Republik Österreich gehören, gehalten und der IPIC für Zwecke dieser Meldung aufgrund des bestehenden Syndikatsvertrages zwischen IPIC und ÖBIB zugerechnet werden.

Die bisher direkt von der Regierung Abu Dhabis gehaltenen Anteile an IPIC (100%) wurden auf Mubadala Investment Company PJSC (MIC) als 100%-Zwischenholding der Regierung Abu Dhabis übertragen. Weder die von IPIC direkt gehaltenen Aktien an der OMV (ca 24,90%) noch das zwischen IPIC und ÖBIB bestehende Syndikat erfahren aufgrund der Übertragung eine Änderung.

Ungeachtet des Umstandes, dass das Umsetzungsgesetz (durch das MIC formell gegründet wurde und in dem die Übertragung aller Anteile an IPIC auf MIC geregelt ist) mit dem Tag seines Erlasses (i.e. 19. Jänner 2017) in Kraft gesetzt wurde, ist jenes Umsetzungsgesetz bis dato nicht formell bekanntgemacht. Obwohl MIC somit auf gesetzlicher Grundlage am 19. Jänner 2017 formell gegründet wurde, sind derzeit noch einige Registrierungsformalitäten im Gange, die zur Wirksamkeit der eigenen Rechtspersönlichkeit der MIC und zur Erlaubnis der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten erforderlich sind. Derartige ausstehende Registrierungsformalitäten betreffen bspw den Erlass der Satzung der MIC, die Registrierung mit dem Abu Dhabi Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und den Erhalt einer Gewerbeberechtigung.

Weiters wurde die Identität der Entscheidungsträger der MIC erst kürzlich bekanntgemacht, was eine Freigabe der gegenständlichen Meldung im Namen der MIC erst ermöglicht hat. Der Zeitpunkt der gegenständlichen Mitteilung hängt überdies auch mit der technischen Umsetzung der Gründung einer Emiri decree company (i.e. einer auf Hoheitsakt beruhenden Gesellschaft) nach Recht der Vereinigten Arabischen Emirate zusammen.