Interessenkonflikte
Interessenkonflikte sollen möglichst vermieden werden. Wenn sie dennoch auftreten, müssen sie offen gelegt werden.
Ohne Zustimmung des Aufsichtsrats dürfen Vorstandsmitglieder weder ein Unternehmen betreiben noch im Geschäftszweig der OMV Geschäfte machen oder sich sonst an unternehmerisch tätigen Gesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter beteiligen.
Für die Ausübung von folgenden Nebenbeschäftigungen ist die Genehmigung des Aufsichtsrats einzuholen:
- Organfunktionen (Vorstand, Geschäftsführer, Mitglied eines Aufsichtsrats, Beirats bzw. Verwaltungsrats) in anderen juristischen Personen außerhalb des OMV Konzerns sowie die Funktion eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
- Funktionen in wirtschaftlichen Organisationen oder Vereinen, die gemäß § 22 österreichisches VereinsG 2002 einer qualifizierten Rechnungslegung unterliegen.
- Funktionen in österreichischen oder internationalen Interessenvertretungen
- Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand
Außerdem müssen Vorstandsmitglieder wesentliche persönliche Interessen an Transaktionen der Gesellschaft oder andere Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offen legen und im Vorstand berichten.
Liste der genehmigten Nebenbeschäftigungen
Alfred Stern |
Industriellenvereinigung Bund: IV-Bundesvorstand (Vorstandsmitglied) |
Fachverband der Mineralölindustrie WKO (Ausschussmitglied für OMV Aktiengesellschaft) |
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Österreichisch-Rumänische Gesellschaft (AUSTROM) (Präsident) |
Reinhard Florey |
Wiener Börse AG (Aufsichtsratsmitglied) |
Alfred Umdasch Privatstiftung (Mitglied des Stiftungsvorstandes) |
Daniela Vlad |
European Chemical Industry Council (CEFIC) (Vorstandsmitglied) |
Martijn van Koten |
Fachverband Mineralölindustrie in der WKO (Obmann) |
Fuels Europe (FE) (Vorstandsmitglied) |