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Organisation und Aufgaben

Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Kapitalvertretern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Sie verfügen über qualifizierte internationale Erfahrung in verschiedenen Branchen. Nach österreichischem Recht ist für jeweils zwei Kapitalvertreter ein Arbeitnehmervertreter von der Konzernvertretung in den Aufsichtsrat zu entsenden. Aus diesem Grund sitzen im Aufsichtsrat 5 Arbeitnehmervertreter.

Der Aufsichtsrat wählt autonom den Vorstand und überwacht die Geschäftsführung – der Aufsichtsrat ist das kontrollierende Organ. Der Vorstand leitet die Gesellschaft unter eigener Verantwortung – er ist das vertretende und geschäftsführende Organ.

In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind Aufgaben und Verfahrensregeln festgelegt.  Darin ist unter anderem geregelt, dass

  • Einladungen fünfzehn Tage vor einer Sitzung zu erfolgen haben; 
     
  • Unterlagen rechtzeitig, mindestens eine Woche vor der Sitzung, zu versenden sind; 
     
  • die Beschlussfähigkeit vorliegt, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens ein Drittel persönlich anwesend ist; 
     
  • schriftliches Rundlaufverfahren zur Beschlussfassung in dringlichen Fällen möglich ist und
     
  • Regeln im Falle von Interessenkonflikten einzuhalten sind. 

Berichte und Genehmigungen beziehen sich auch auf Tochtergesellschaften. Die Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit zu fassen. Die OMV legt Wert darauf, dass zusätzliche Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats sehr limitiert bleiben.

Die OMV Ausschüsse

Neben dem Plenum des Aufsichtsrats sind 5 Ausschüsse eingerichtet:

Präsidial- und Nominierungsausschuss:
Erstens besteht seine Aufgabe darin, Genehmigungen zu erteilen, die das Plenum des Aufsichtsrats ausdrücklich und nach vorher erörterten Rahmenbedingungen delegiert hat. Zweitens wird in diesem Ausschuss die Nachfolgeplanung für den Vorstand erörtert und Vorschläge an die Hauptversammlung für freiwerdende Aufsichtsratsmandate erarbeitet. Schließlich ist der Ausschuss zur Entscheidung in dringenden Fällen ermächtigt.

Mitglieder:
Feldmann (Vorsitzender), Hlawati (Stellvertreterin),  Al Mazrouei (Stellvertreter), Al Kuwaiti, Redlich, Auer

Prüfungsausschuss:
Im Prüfungsausschuss werden in Kooperation mit dem Abschlussprüfer und dem Internal Group Audit ua. die Erstellung der Bilanz, Bewertungen, Rückstellungen, Risikomanagement, Management-Letter und das Prüfungsprogramm der internen Revision sowie die Ergebnisse der Prüfungen besprochen und Empfehlungen für den Aufsichtsrat ausgearbeitet. Dem Prüfungsausschuss gehört ein Finanzexperte an.

Mitglieder:
Tumpel-Gugerell (Vorsitzende), Stadler (Stellvertreterin), Al Kuwaiti (Stellvertreterin), Feldmann, Stajic, Doboczky, Bunderla, Schorna, Auer

Portfolio- und Projektausschuss:
In diesem Ausschuss werden insbesondere Großprojekte mit dem Vorstand erörtert und im Einzelfall nach ausdrücklicher Ermächtigung durch den Aufsichtsrat genehmigt.

Mitglieder:
Renard (Vorsitzender), Stajic (Stellvertreter),  Al Mazrouei (Stellvertreter), Al Kuwaiti, Doboczky, Rose, Auer, Redlich, Schachenhofer

Nachhaltigkeits- und Transformationsausschuss:
Der Zweck des Nachhaltigkeits- und Transformationsausschusses ist es, den Aufsichtsrat der Gesellschaft bei der Überprüfung und Überwachung der Strategie hinsichtlich Nachhaltigkeit, der ESG-bezogenen Standards, Leistungen und Prozesse sowie im Speziellen der Leistung in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit & Umweltschutz (HSSE) sowie insbesondere Klimawandel zu unterstützen. Darüber hinaus dient der Ausschuss der Unterstützung und Überwachung des Transformationsprozesses hin zu einem nachhaltigeren Geschäftsmodell, einschließlich der kulturellen Integration strategisch bedeutender Akquisitionen.

Mitglieder:
Doboczky (Vorsitzender), Renard (Stellvertreter), Stadler, Al Kuwaiti, Stajic, Schachenhofer, Schorna, Bunderla

Vergütungsausschuss:
Dieser Ausschuss befasst sich mit allen Elementen der Vergütung der Mitglieder des Vorstands.

Mitglieder:
Feldmann (Vorsitzender),  Hlawati (Stellvertreterin),  Al Mazrouei (Stellvertreter), Stadler, Tumpel-Gugerell

Arbeitsweise und Organisation der Ausschüsse (Auszug aus der Geschäftsordnung) (PDF, 309,1 KB)


Jährlich wird eine Selbstevaluierung des Aufsichtsrats durchgeführt. Die Ergebnisse der Bewertung im Jahr 2020 betonten insbesondere die Bedeutung der Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Strategie und die Wichtigkeit der richtigen Kompetenzen und des Überblicks über den Markt im Hinblick auf die Entwicklungen und Perspektiven im Bereich Nachhaltigkeit. Im 4. Quartal 2021 wurde ein Nachhaltigkeit- und Transformationsauschuss eingerichtet. Die Selbstevaluierung 2021 beinhaltete Fragen zum Gewicht der Nachhaltigkeit in den Diskussionen und Entscheidungen des Aufsichtsrates. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit/ESG und Klimathemen wurde in den Ergebnissen noch stärker hervorgehoben, ebenso wie die Notwendigkeit, die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende anzugehen, indem die Arbeit des neuen Ausschusses genutzt wird und die Expertise im Bereich Nachhaltigkeit, Innovation und Klimawandel weiter erhöht wird. Dies passiert sowohl durch Trainings als auch durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-/Transformationskompetenzen bei der Nominierung neuer Mitglieder für den Aufsichtsrat der OMV AG (z.B. Jean-Baptiste Renard, der die Transformation von Neste als Non-Executive Director begleitet hat).

Die Vergütung für den Aufsichtsrat wird jährlich in der Hauptversammlung für das vorangegangene Geschäftsjahr beschlossen.

Festlegung gemäß Hauptversammlung vom 3. Juni 2022:
 

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2021:
  • EUR 30.000 für den Vorsitzenden
  • EUR 25.000 für die Stellvertreter
  • EUR 20.000 für die Mitglieder
  • EUR 14.000 für den Vorsitzenden eines Ausschusses
  • EUR 12.000 für den Stellvertreter eines Ausschusses
  • EUR 10.000 für die Mitglieder eines Ausschusses
  • Ferner wird ein Sitzungsgeld von EUR 400/Sitzung ausbezahlt.

Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2022:
  • EUR 60.000 für den Vorsitzenden
  • EUR 37.500 für die Stellvertreter
  • EUR 30.000 für die Mitglieder
  • EUR 30.000 für den Vorsitzenden eines Ausschusses
  • EUR 18.750 für den Stellvertreter eines Ausschusses
  • EUR 15.000 für die Mitglieder eines Ausschusses
  • Ferner wird ein Sitzungsgeld von EUR 600/Sitzung ausbezahlt.

Der Aufsichtsrat nimmt nicht an Aktienoptionsplänen teil.

OMV Aktiengesellschaft versichert Aufsichtsratsmitglieder, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte der OMV Aktiengesellschaft selbst und ihrer voll konsolidierten Gesellschaften in dieser Eigenschaft gegen Schadenersatzansprüche aus ihrer persönlichen zivilrechtlichen Haftung und gegen die Kosten von Zivilverfahren, die wegen solcher Ansprüche gegen sie geführt werden. Die Versicherung umfasst nicht vorsätzliche, betrügerische oder unredliche Handlungen dieser Personen.

Im Jahr 2004 genehmigte die Hauptversammlung den Abschluss einer D&O Versicherung für den Aufsichtsrat der OMV Aktiengesellschaft und nahm eine Bestimmung in die Satzung auf, wodurch der Vorstand ermächtigt wird, für den Aufsichtsrat eine D&O Versicherung abzuschließen. Den Abschluss einer solchen Versicherung zu Gunsten des Vorstands der OMV Aktiengesellschaft hat der Aufsichtsrat zu genehmigen.

Für den Fall von Interessenkonflikten bestehen in der OMV klare Regelungen:

  • Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen, die mit OMV im Wettbewerb stehen.
     
  • Die Gewährung von Krediten der OMV an Aufsichtsratsmitglieder ist grundsätzlich untersagt.
     
  • Verträge der OMV mit Aufsichtsratsmitgliedern oder mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aufsichtsratsmitglieder Stefan Doboczky und Elisabeth Stadler sind Vorstandsvorsitzender/-vorsitzende von Gesellschaften, mit denen Lieferverträge bzw. Versicherungs- und zugehörige Verträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen (inklusive Gegenleistung) abgeschlossen wurden. Obwohl diese Verträge keine Bedenken hinsichtlich eines möglichen Interessenskonflikts auslösen, wurden entsprechende Aufsichtsratsgenehmigungen eingeholt.
     
  • Alle Interessenkonflikte sind dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich offen zu legen.