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Borealis und ADNOC geben die Notierungsabsicht von 10% von Borouge bekannt

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, GANZ ODER TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER JEDE ANDERE RECHTSORDNUNG, WO DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN KÖNNTE.

Borealis AG (Borealis) und Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) gaben heute die Absicht bekannt, 10% der Anteile ihres Joint Ventures Borouge zu notieren. Borouge, mit dem Unternehmenssitz in Abu Dhabi, VAE, zählt weltweit zu den führenden Anbietern innovativer und differenzierter Polyolefin Lösungen.

Mehr Informationen unter https://www.borouge.com/IPO/EN/

Anmerkungen:

  • Borouge besteht aus Borouge ADP (Produktionsgesellschaft) und Borouge Pte (Verkaufs- und Marketinggesellschaft)
  • ADNOC hält 60% an Borouge ADP, während Borealis 40% hält. Beide Unternehmen halten 50% der Anteile von Borouge Pte.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten statt.

Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Niemand darf oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen oder auf deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Ausgewogenheit verlassen. Die Informationen in dieser Bekanntmachung können sich ändern. Es wird keine Verpflichtung übernommen, diese Mitteilung zu aktualisieren oder etwaige Ungenauigkeiten zu korrigieren, und die Verbreitung dieser Mitteilung ist nicht als Verpflichtung von Borouge zu verstehen, eine hierin erwähnte Transaktion oder Vereinbarung durchzuführen. Diese Bekanntmachung wurde von keiner Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderswo genehmigt.

Weder diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr Enthaltenes darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen. Jedes Angebot zum Erwerb von Aktien im Rahmen des potenziellen Angebots wird auf der Grundlage des von der Securities and Commodities Authority ("SCA") der Vereinigten Arabischen Emirate ("VAE") zu genehmigenden Prospekts und der internationalen Angebotsunterlage erfolgen, und jeder Anleger sollte seine Anlageentscheidung ausschließlich auf der Grundlage der darin enthaltenen Informationen treffen.

Im Europäischen Wirtschaftsraum (der "EWR") sind diese Bekanntmachung und dieses Angebot nur an Personen in Mitgliedsstaaten des EWR gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils geltenden Fassung) sind ("EU-Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich sind diese Bekanntmachung und dieses Angebot nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils geltenden Fassung) sind, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des britischen Rechts ist ("UK Qualifizierte Anleger"). Diese Bekanntmachung darf (i) in einem Mitgliedsstaat des EWR von Personen, die keine EU Qualifizierten Anleger sind, und (ii) im Vereinigten Königreich von Personen, die keine UK Qualifizierten Anleger sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder Entscheidungen verwendet werden. Alle Wertpapiere und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere sowie jede Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen (i) in einem Mitgliedstaat des EWR nur EU Qualifizierten Anlegern zur Verfügung und dürfen nur mit einem solchen durchgeführt werden; und (ii) im Vereinigten Königreich nur UK Qualifizierten Anlegern zur Verfügung und dürfen nur mit einem solchen durchgeführt werden.

Im Vereinigten Königreich darf diese Bekanntmachung nur an (i) Personen mit professioneller Erfahrung in Veranlagungen, die unter die Definition von "Investment Professionals" in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) ("high net worth companies, unincorporated associations etc.") der Order fallen; (iii) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs, oder (iv) Personen, denen eine Einladung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig mitgeteilt werden kann (alle diese Personen zusammen sind "Relevante Personen") verteilt werden. Diese Bekanntmachung richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder Entscheidungen verwendet werden. Jede Veranlagung oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.