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Hauptversammlungen der OMV Aktiengesellschaft

Hauptversammlung 2024

Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023

am 28. Mai 2024
um 10.00 Uhr
im CONGRESS CENTER MESSE WIEN
Messeplatz 1, 1020 Wien

Download Lageplan
Zufahrt Parkgarage für registrierte Besucher

 

Die Hauptversammlung der OMV findet zumindest einmal jährlich am Sitz der Gesellschaft in Wien statt. Die Hauptversammlung entscheidet unter anderem über die Gewinnverteilung, wählt den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer und legt die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder fest.
Die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen (außerordentliche Hauptversammlung: 21 Tage). Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung ist die Übermittlung einer Depotbestätigung erforderlich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einberufung der jeweiligen Hauptversammlung.
Jeder Aktionär ist berechtigt, seine Stimme in der Hauptversammlung abzugeben, kann sich dabei aber auch vertreten lassen. Proxy Voting wird angeboten. Die entsprechenden Formulare sind im Menüpunkt unter der jeweiligen Hauptversammlung zu finden.
Die Berichte des CEO und CFO an die Hauptversammlung werden auf Deutsch und Englisch im Internet übertragen. Der Link dazu findet sich unter dem Menüpunkt der jeweiligen Hauptversammlung. Bei der Hauptversammlung gefasste Beschlüsse und das Abstimmungsverhalten werden unmittelbar nach Ende der Hauptversammlung auf der Website veröffentlicht.
Die Antworten auf wichtige aktuelle Schwerpunktfragen werden vor der ordentlichen Hauptversammlung auf die Website gestellt. Der Jahresabschluss wird in der Regel etwa ein bis zwei Monate vor der ordentlichen Hauptversammlung nach Feststellung durch den Aufsichtsrat ebenfalls auf der Website veröffentlicht.
 

Rechte der Aktionäre
Im Sinne der Gleichbehandlung der Aktionäre besteht das Prinzip „eine Aktie – eine Stimme“. Es gibt keine stimmrechtslosen Aktien, keine Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsdividenden und keine „Golden Shares“. Jeder Aktionär kann bei der Hauptversammlung Anträge stellen und Auskunft zu den Tagesordnungspunkten verlangen. Aktionäre, die zusammen zumindest 5% des Stammkapitals halten, können die Einberufung der Hauptversammlung und die Ankündigung von Tagesordnungspunkten zur Beschlussfassung verlangen. Aktionäre, die zusammen zumindest 1% des Stammkapitals halten, können vorab Beschlussvorschläge zu einzelnen Tagesordnungspunkten übermitteln und verlangen, dass diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
Die OMV stellt Finanzinformationen sämtlichen Aktionären auf der Website zeitgleich zur Verfügung. Es finden regelmäßig Conference Calls und ähnliche Veranstaltungen für Analysten und Investoren statt. Die verwendeten Präsentationsunterlagen werden auf der Website unter „Investor Relations“ veröffentlicht und damit allgemein zugänglich gemacht.
Weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie im Menüpunkt unter der jeweiligen Hauptversammlung.

Syndikatsvertrag
Zwischen Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) P.J.S.C. und Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) besteht ein Syndikatsvertrag, der ein gemeinsames Verhalten sowie bestimmte Übertragungsbeschränkungen bezüglich der gehaltenen Aktien vorsieht.